Die Häusliche Krankenpflege nach
SGB V § 37 deckt den Bereich der
Behandlungspflege ab. Durch häusliche Krankenpflege muß
eine
Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden, oder
sie muß
zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung dienen.
Sie ist
Delegationsaufgabe des behandelnden Arztes und wird ausschließlich
von examinierten Kranken- und Altenpflegekräften durchgeführt.
Darunter fallen z.B. folgende Leistungen:
Wundversorgungen
Verbandwechsel
Medikamentengabe
Injektionen
Augentropfen
Leistungen der Pflegeversicherung nach
SGB XI beinhalten Hilfeleistungen
im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Verrichtungen.
Zur Grundpflege zählen gewöhnliche
und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen
im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.
Leistungen aus der Grundpflege sind z.B.:
Körperpflege
d.h. Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege,
Kämmen,
Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Mobilisierung
d.h. Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, An- und
Auskleiden,
Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederauf-
suchen der Wohnung
Ernährung
d.h. Zubereiten von Mahlzeiten oder Hilfe bei der Nahrungs-
aufnahme
Hauswirtschaftliche Verrichtungen
sind gewöhnliche und regelmäßig
wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
wie z.B.:
Einkaufen
Kochen
Reinigen der
Wohnung
Spülen
Wechseln und
Waschen der Wäsche und Kleidung
Im Rahmen der Haus- und Familienpflege
nach SGB V § 38 wird die Haus-
haltshilfe übernommen. Diese umfasst die Haushaltsführung
bei Familien mit
Kindern, bei Abwesenheit oder Krankheit der Mutter, wenn eine
Haushaltsführung
nicht möglich ist und Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes
Kind im
Haushalt leben und niemand den Haushalt weiterführen kann.
Auf Wunsch werden zahlreiche weitere Dienstleistungen
vermittelt, wie z.B.:
Fußpflege
Fensterputzer
Friseur- Hausbesuche
Massage und
Krankengymnastik
Fahrbarer Mittagstisch
Fahrten mit
dem Telebus
Die Beratung ist ein wesentlicher
Bestandteil unserer Arbeit.
Wir helfen u.a. bei:
Erfassung
des Pflegebedarfs mit entsprechender Pflegeplanung
Ermittlung
der anfallenden Pflegekosten
Beantragung
von Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Beschaffung
von Hilfsmitteln
allgemeinen
sozialen Angelegenheiten
Antragstellung
von Leistungen der Sozialhilfe
Bei Bedarf können zahlreiche Hilfsmittel
zur Verfügung gestellt werden
(nur so lange der Vorrat reicht) wie z.B.:
Steckbecken
Urinflaschen
Rollstühle
Gehstützen
Toilettenstühle
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