Die Häusliche Krankenpflege nach SGB V § 37 deckt den Bereich der
Behandlungspflege ab. Durch häusliche Krankenpflege muß eine
Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden, oder sie muß
zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung dienen. Sie ist
Delegationsaufgabe des behandelnden Arztes und wird ausschließlich
von examinierten Kranken- und Altenpflegekräften durchgeführt.
Darunter fallen z.B. folgende Leistungen:

Wundversorgungen
Verbandwechsel
Medikamentengabe
Injektionen
Augentropfen

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI beinhalten Hilfeleistungen
im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Zur Grundpflege zählen gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen
im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.
Leistungen aus der Grundpflege sind z.B.:

Körperpflege d.h. Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege,
Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
Mobilisierung d.h. Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, An- und
Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederauf-
suchen der Wohnung
Ernährung d.h. Zubereiten von Mahlzeiten oder Hilfe bei der Nahrungs-
aufnahme

Hauswirtschaftliche Verrichtungen sind gewöhnliche und regelmäßig
wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens wie z.B.:

Einkaufen
Kochen
Reinigen der Wohnung
Spülen
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

Im Rahmen der Haus- und Familienpflege nach SGB V § 38 wird die Haus-
haltshilfe übernommen. Diese umfasst die Haushaltsführung bei Familien mit
Kindern, bei Abwesenheit oder Krankheit der Mutter, wenn eine Haushaltsführung
nicht möglich ist und Kinder unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im
Haushalt leben und niemand den Haushalt weiterführen kann.

Auf Wunsch werden zahlreiche weitere Dienstleistungen vermittelt, wie z.B.:

Fußpflege
Fensterputzer
Friseur- Hausbesuche
Massage und Krankengymnastik
Fahrbarer Mittagstisch
Fahrten mit dem Telebus

Die Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Wir helfen u.a. bei:

Erfassung des Pflegebedarfs mit entsprechender Pflegeplanung
Ermittlung der anfallenden Pflegekosten
Beantragung von Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
Beschaffung von Hilfsmitteln
allgemeinen sozialen Angelegenheiten
Antragstellung von Leistungen der Sozialhilfe

Bei Bedarf können zahlreiche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden
(nur so lange der Vorrat reicht) wie z.B.:

Steckbecken
Urinflaschen
Rollstühle
Gehstützen
Toilettenstühle